§ 50d Abs. 3 EStG - Neue Herausforderungen für die Kapitalertragsteuerentlastung
10. Münchner Unternehmenssteuerforum, 30.01.2013
Die Erstattung und Befreiung von deutscher Kapitalertragsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag rd. 26%) stellt die zur Entlastung Berechtigten vor große Herausforderungen. Zwei gegenläufige, einander sich bedingende Tendenzen sind zu beobachten: Während einerseits der deutsche Gesetzgeber wiederholt versuchte, die Entlastung mithilfe – häufig überschießender – Missbrauchsvermutungen einzuschränken (§ 50d Abs. 3 EStG), sieht er sich anderseits einer großzügigen, entlastungsfreundlichen Sichtweise des EuGH und der Europäischen Kommission ausgesetzt und vermag damit nur schwer umzugehen. Bis heute wurde beispielsweise das EuGH-Urteil vom 20. Oktober 2011 durch den deutschen Gesetzgeber nicht umgesetzt, wonach auch für ausländische Minderheitsbeteiligte deutsche Kapitalertragsteuer zu erstatten ist. Der Vermittlungsausschuss soll hierzu Anfang 2013 einen Kompromissvorschlag erarbeiten. Schlimmstenfalls droht eine Verschärfung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Körperschaften auch für Inländer (§ 8b KStG).
Das 10. Münchner Unternehmenssteuerforum widmete sich diesen und anderen Streitfragen rund um den § 50d Abs. 3 EStG.
Dabei hat zunächst Herr Dr. Peter Brandis (Richter am BFH) eine Einführung in die Gesetzeshistorie gegeben und die Rechtsprechung (insbesondere die BFH-Urteile „Monaco“ und „Hilversum“) erläutert. Darauf aufbauend hat Herr Andreas Schaflitzl (Linklaters) aus Sicht der aktuellen Gesetzeslage offene Auslegungs- und Zweifelsfragen des § 50d Abs. 3 EStG insbesondere unter Berücksichtigung des am 24. Januar 2012 ergangenen BMF-Schreibens besprochen.
Nach den Einführungsreferaten wurden die Thesen der Referenten unter der Leitung von Prof. Dr. Moris Lehner (Ludwig-Maximilians-Universität München) mit folgenden Podiumsteilnehmern diskutiert:
- Für die Rechtsprechung: Herr Dr. Peter Brandis (Richter am BFH)
- Für die Finanzverwaltung: Herr Franz Hruschka (Leitender Regierungsdirektor, Finanzamt München)
- Für die Unternehmen: Herr Dr. Christian Kaeser (Siemens AG, Global Head of Tax)
- Für die Beraterschaft: Herr Andreas Schaflitzl (Linklaters) und Herr Dr. Hardy Fischer (P+P Pöllath+Partners)
Tagungsbericht
Dr. Alexander Jehlin, Barbara Stolle: „§ 50d Abs. 3 EStG – Neue Herausforderungen für die Kapitalertragsteuerentlastung“
(als pdf zum Lesen oder Download, in: Deutsches Steuerrecht (DStR), Beihefter zu 23/2013, 25-36)
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
Informationen zur Mitgliedschaft im Münchner Unternehmenssteuerforum e.V. sowie den Mitgliedsantrag finden Sie hier.