Aktuelle Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht – Quick Fixes im Fokus
29. Münchner Unternehmenssteuerforum, 23.10.2019
Das Umsatzsteuerrecht befindet sich seit Längerem in einem umfangreichen Reformprozess. Bereits im Juni 2016 stellte die Europäische Kommission ihre Reformpläne in einem Aktionsplan vor. Übergreifendes Ziel der Reform ist es, die Komplexität der Mehrwertsteuerregelungen zu reduzieren und damit den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen in der Europäischen Union zu erleichtern.
Diese Erleichterung soll im Wesentlichen durch Abschaffung der Mehrwertsteuerfreiheit grenzüberschreitender Lieferungen zwischen Unternehmern und der Besteuerung nur einer Lieferung im Bestimmungsland gelingen. Vor Abschluss der Ausarbeitung und Einführung einer endgültigen Regelung sollen bereits einige Sofortmaßnahmen (sogenannte „Quick Fixes“) greifen. Deutschland setzt diese Quick Fixes im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 um, das vergangene Woche Gegenstand der 1. Lesung im Bundestag war. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für den 18.10.2019 vorgesehen. Die Zustimmung des Bundesrats ist in seiner Sitzung am 8.11.2019 geplant.
Die Neuregelungen betreffen neben der Besteuerung von Warentransporten in Konsignationslager, Änderungen des Ortes der Lieferung bei Reihengeschäften sowie Neuerungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Für die betroffenen Unternehmen ergibt sich ein erheblicher akuter Handlungsbedarf. Denn die Änderungen aufgrund der Quick Fixes sollen bereits zum 1.1.2020 in Kraft treten.
Diesen und anderen praxisrelevanten Themen widmete sich das 29. Münchner Unternehmenssteuerforum. Die Thesen und Fragestellungen der Einführungsreferate von Herrn Wolfgang Tausch (Finanzministerium NRW) sowie Herrn Prof. Dr. David Hummel (Gerichtshof der Europäischen Union) wurden sodann unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Thomas Küffner (Küffner Maunz Langer Zugmaier) mit den Referenten sowie Frau Dr. Heidi Friedrich-Vache (Roedl) und Herrn Andreas Treiber (Bundesfinanzhof) diskutiert.
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
Informationen zur Mitgliedschaft im Münchner Unternehmenssteuerforum e.V. sowie den Mitgliedsantrag finden Sie hier.