Aktuelles zur Mitunternehmerbesteuerung (insbesondere Übertragung/Realteilung von Mitunternehmerschaften bzw. -stellungen)
27. Münchner Unternehmenssteuerforum, 23.01.2019
Die Besteuerung von Mitunternehmerschaften zählt für viele zu den Königsdisziplinen des deutschen Steuerrechts. In kaum einem anderen Rechtsgebiet lauern derart viele Fallstricke für den Steuerpflichtigen und seinen Berater. Von der einzelfallbezogenen und von den individuellen Rechten des Einzelnen abhängige Prüfung der Mitunternehmerstellung über die vielfach entscheidenden Fragen der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Sonderbetriebsvermögen I oder II bis hin zu den vielfältigen Ausgestaltungen der Gesellschafterkonten der Personengesellschaften, deren Eigen- oder Fremkapitalcharakter über die Gewinnrealisierung oder Steuerneutralität eines Vorgangs entscheiden. In jüngster Zeit trat dazu eine zunehmende Unsicherheit bei der Behandlungen von Nießbrauchsfällen ein. Denn in der Rechtsprechung deutet sich die Auffassung an, dass Nießbraucher und Nießbrauchsverpflichteter nicht gleichzeitig Mitunternehmer sein können. Welche Folgerungen dies für die ertragsteuerliche und schenkungsteuerliche Position der Beteiligten haben wird, ist derzeit unklar. Kann man unter diesen Bedingungen noch eine Unternehmensnachfolge unter Vorbehaltsnießbrauch rechtssicher beraten?
Die vorgenannten Punkte spielen aber nicht nur bei einer Unternehmensnachfolge eine Rolle. All diese Themen muss der Rechtsanwender bei jeder Übertragung von Mitunternehmerschaften parat haben, insbesondere auch bei Verkauf, Einbringung und Realteilung von Mitunternehmerschaften. Zu letztgenanntem Thema hat der BFH in den Jahren 2015 bis 2017 verschiedene wegweisende Grundsatzurteile gefasst. Mit der darin enthaltenen Differenzierung zwischen der „echten“ und der „unechten“ Realteilung wurden der Anwendungsbereich der steuerneutralen Realteilung wesentlich erweitert und erfasst nun deutlich mehr Fälle des Ausscheidens von Mitunternehmern aus Mitunternehmerschaften. Die Finanzverwaltung hat ganz aktuell am 19. Dezember 2018 zu diesen neuen Anwendungsfällen Stellung genommen.
Zu dem Realteilungserlass sowie zu anderen praktisch relevanten Fragen rund um das Thema der Mitunternehmerbesteuerung widmete sich das 27. Münchner Unternehmenssteuerforum. Zu Beginn der Veranstaltung erläuterte Herr Dr. Michael Geissler (Richter am BFH) die Anwendungsfälle der „neuen“ Realteilung aus Sicht der Finanzverwaltung. Im Anschluss daran hat Herr Dr. Martin Strahl (CKSS) praktische Probleme mit dem Nießbrauch am Betriebsvermögen erläutert.
Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate wurden sodann unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Georg Crezelius (Linklaters) mit den Referenten sowie Herrn Stefan Bethlehem (Miele & Cie) und Dr. Stephan Viskorf (P+P) diskutiert.
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
Informationen zur Mitgliedschaft im Münchner Unternehmenssteuerforum e.V. sowie den Mitgliedsantrag finden Sie hier.