Aktuelles zur steuerlichen Verlustnutzung
32. Münchner Unternehmenssteuerforum, 27.01.2021
Nach verschiedenen Schätzungen liegen die auf Verrechnung wartenden Verluste deutscher Körperschaften bei mehreren hundert Milliarden Euro. Aus Sorge um die Steuereinnahmen streckt der Steuergesetzgeber die Verlustnutzung in betraglicher und zeitlicher Hinsicht (Mindestbesteuerung) und stellt sie darüber hinaus unter den grundsätzlichen Vorbehalt vermeintlich missbrauchsvermeidender Regelungen. Nach der (in der Praxis gescheiterten) Regelung zum Mantelkauf des § 8 Abs. 4 KStG a.F. führte der Gesetzgeber im Jahr 2008 § 8c KStG und im Jahr 2016 den § 8d KStG ein, um die Mantelkaufproblematik zielgerichtet zu bekämpfen. Zu § 8d KStG liegt seit Mitte 2020 der Entwurf eines Anwendungsschreibens vor, welches u.a. im Zusammenspiel zwischen den §§ 8d und 8c KStG oder der Definition des Geschäftsbetriebs bei diversifizierten Großunternehmen erhebliche Praxisfragen aufwirft.
Aktualität und Brisanz gewinnt das derzeitige System der Verlustverrechnung zudem durch die Corona-Pandemie, welche in nicht wenigen Branchen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbrüchen geführt hat. Darauf hat der Gesetzgeber insbesondere mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz mit § 111 EStG reagiert und ermöglicht einen vorläufigen pauschalierten Verlustrücktrag bereits in den Veranlagungszeitraum 2019 hinein. Der vorläufige Verlustrücktrag kann pauschal mit 30% des Gesamtbetrags der Einkünfte des Jahres 2019 und bei Nachweis auch mit einem höheren Betrag berücksichtigt werden – maximal bis zu einem Betrag von EUR 5 Mio.
Diesen und anderen praxisrelevanten Themen widmete sich das 32. Münchner Unternehmenssteuerforum. Zu Beginn der Veranstaltung stellte zunächst Prof. Dr. Ingo Stangl (FGS) einige Problembereiche und ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit den §§ 8c und 8d KStG aus der Beratungspraxis vor. Anschließend ging Dr. Arnd Weißgerber (Leiter des Referats für Unternehmensbesteuerung und Betriebsprüfung, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) auf die Problembereiche dieser Vorschriften aus Verwaltungssicht ein und gab zudem einen Überblick über die Maßnahmen und deren Vollzugsprobleme rund um Verlustnutzung im Rahmen der Pandemiebekämpfung.
Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate wurden sodann unter der Leitung von Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen (LMU München) mit den Referenten sowie PD Dr. Erik Röder (Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen) und Dr. Markus Märtens (Richter im I. Senat des BFH) diskutiert. Herr Dr. Märtens ging insbesondere auch auf den Vorlagebeschluss des I. Senats zum Thema „finale Verluste“ ein und erläuterte die dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen.
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
Informationen zur Mitgliedschaft im Münchner Unternehmenssteuerforum e.V. sowie den Mitgliedsantrag finden Sie hier.