Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeiten
17. Münchner Unternehmenssteuerforum, 17.06.2015
Die Lohnsteuer stellt eine der größten Einnahmequellen des Staates dar. Ihr Aufkommen lag im Jahr 2014 geschätzt bei rund EUR 160 Mrd. Dies entspricht ungefähr einem Viertel der gesamten jährlichen Steuereinahmen. Dass es bei lohnsteuerlichen Fragestellungen immer wieder zu gewichtigen Streitpunkten bei Betriebsprüfungen und vor Gericht kommt, kann daher nicht verwundern. Um den Umgang mit der anspruchsvollen Materie zu erleichtern, gibt die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen die Lohnsteuerrichtlinien und mehrere BMF-Schreiben zur Hand. Doch darin sind längst nicht alle potentiellen Anwendungsfragen beantwortet. Denn das weitere Voranschreiten der Globalisierung bringt für die Unternehmen einen immer höheren Grad an Internationalisierung und damit auch eine gesteigerte Mobilität ihrer Angestellten mit sich. Daher sorgen Arbeitnehmer, welche in mehr als einem Land tätig sind – also sogenannte Grenzgänger oder Inpats und Expats – bei den Unternehmen für einen hohen steuerorganisatorischen Compliance-Aufwand und damit verbundene Steuerrisiken. Denn per Gesetz ist der Arbeitgeber für die korrekte Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer verantwortlich (§ 41a EStG).
In jüngerer Zeit ergaben sich mit der Reisekostenrechtsreform, den aktuellen Fragen der Lohnversteuerung von Sachzuwendungen und Betriebsveranstaltungen oder auch bei der Berechnung der 183-Tage Regel Änderungen in diesem Bereich.
Das 17. Münchner Unternehmenssteuerforum widmete sich daher diesen und anderen lohnsteuerlichen Problempunkten. Dabei hat zunächst Herr Norbert Kohri (Daimler AG) aus Sicht der Unternehmen die Rahmenbedingungen für einen international agierenden Konzern skizziert und die dabei bestehenden lohnsteuerlichen Hauptprobleme der Praxis beleuchtet. Anschließend befaßte sich Herr Thomas Rupp (Finanzministerium Baden-Württemberg) aus Sicht der Finanzverwaltung insbesondere mit dem neuen BMF-Schreiben zur 183-Tage Regel und dessen Konsequenzen.
Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate wurden sodann unter Leitung von Prof. Dr. Jutta Förster (BFH) mit den Referenten und folgenden Podiumsteilnehmern diskutiert:
Dr. Markus Märtens (BFH)
Prof. Dr. André Meyer (Universität Bayreuth)
Andreas Schaflitzl (Linklaters LLP)
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
Informationen zur Mitgliedschaft im Münchner Unternehmenssteuerforum e.V. sowie den Mitgliedsantrag finden Sie hier.