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Münchner Unternehmenssteuerforum e.V.

Steuerwissenschaftliche Fachdiskussionen

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Bewertung von Familienunternehmen nach § 11 BewG - Aktuelle Entwicklungen im Vorfeld des BVerfG-Urteils zur Erbschaftsteuer

47. Münchner Unternehmenssteuerforum, 21. Januar 2026

Die Unternehmensbewertung spielte in der Nachfolgeplanung seit der Erbschaftsteuerreform 2009 lange Zeit nur eine untergeordnete Rolle. Aufgrund der weitgehenden – in vielen Fällen vollständigen – Steuerfreistellung bestand für Finanzverwaltung wie Steuerpflichtige kaum Anreiz, über den Wert der übertragenen Unternehmensanteile zu streiten. Das seit der Erbschaftsteuerreform 2015 geltende komplexe Ineinandergreifen von Betriebsvermögensbegünstigung, Finanzmitteltest, „Schmutzklausel“ und Verschonungsbedarfsprüfung vermittelte dem Steuerpflichtigen sogar Anreize, die übertragenen Unternehmensanteile eher höher als niedriger zu bewerten. Relevanz gewann die Bewertung im Wesentlichen nur dort, wo erhebliches nicht begünstigtes Vermögen vorlag.

Dies dürfte sich in absehbarer Zeit grundlegend ändern. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 seine lange erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuerrechts veröffentlichen. Es wird weithin damit gerechnet, dass insbesondere die Begünstigung von Betriebsvermögen in ihrer jetzigen Ausgestaltung keine Zukunft haben wird. Sollte die Steuerfreistellung entfallen oder wesentlich eingeschränkt werden, erhält die Bewertung von Unternehmensanteilen wieder unmittelbar steuerliche Relevanz – und damit ihre frühere Bedeutung in der Nachfolgeplanung zurück.

Eine parallele Entwicklung zeigt sich im Bereich der Wegzugsbesteuerung. Auch hier war die Bewertung der Anteile lange von nachrangiger Bedeutung, da § 6 Abs. 5 AStG a.F. beim Wegzug in die EU eine unbefristete, unverzinsliche und unbesicherte Stundung vorsah. Seit dem 1. Januar 2022 gilt dies nicht mehr. Die Stundungsmöglichkeiten sind nunmehr zeitlich begrenzt und – soweit überhaupt verfügbar – besicherungspflichtig. Die Bewertung ist damit bereits heute zu einem zentralen Verhandlungsthema zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen geworden.

Korrespondierend zur geringeren Bedeutung der Bewertung ging auch die Anzahl der Entscheidungen des II. Senats zu § 11 BewG in den Jahren 2009 bis 2023 stark zurück. Umso erfreulicher ist, dass der II. Senat in den vergangenen Jahren wieder zahlreichere Gelegenheiten hatte, zu Praxisfragen des § 11 BewG, insbesondere bei der Bewertung von Familienunternehmen (u.a. Fremdüblichkeit stichtagsnaher Veräußerungsgeschäfte) Stellung zu nehmen.

Angesichts der (wieder) wachsenden Bedeutung des Bewertungsrechts und der aktuellen Entscheidungen des II. Senats widmete sich das 47. Münchner Unternehmenssteuerforum der Bewertung von Familienunternehmen.

Den Auftakt der Veranstaltung bildeten zwei Einführungsreferate: Herr Dr. Matthias Popp (RSM Ebner Stolz) gab zunächst einen kurzen Überblick über die steuerrechtlich zulässigen Bewertungsverfahren und ging sodann auf einzelne besonders praxisrelevante Anwenderprobleme ein.  Herr Dr. Matthias Loose (BFH) gab sodann einen kurzen Einblick in die einschlägigen aktuellen Urteile des II. Senats und ordnete diese ein.

Anschließend diskutierten die Referenten ihre Thesen gemeinsam mit Herrn Benedikt Schuster (Leiter des Kompetenzzentrums Bewertung im Bayerischen Landesamt für Steuern) unter der Leitung von Herrn Dr. Stephan Viskorf (POELLATH).

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