Bilanzsteuerrecht in der Prüfungs- und Gerichtspraxis
41. Münchner Unternehmenssteuerforum, 31. Januar 2024
Ein Großteil der steuer(recht)lichen Literatur zum Ertragsteuerrecht ist der Gewinnermittlung und der zutreffenden Periodisierung von Aufwendungen und Erträgen gewidmet. In der aktuellen Prüfungspraxis durch die Betriebsprüfung der Länder und der personell ausgebauten Bundesbetriebsprüfung kommt dem Bilanzsteuerrecht nach Fallzahlen und Höhe der (streitigen) Steuerauswirkungen eine deutlich gestiegene Bedeutung zu. Gehäuft gelangen streitige Fragen zur Aktivierung von Wirtschaftsgütern und Rechnungsabgrenzungsposten und vor allem zur Rückstellungsbildung und –bewertung vor die Finanzgerichte. Diese sind neben (und zum Teil in Opposition zu) den testierenden Wirtschaftsprüfern die praxisleitende Instanz zur Bestimmung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Ob eine „Renaissance“ des Bilanzsteuerrechts ansteht, ist Frage des Blickwinkels. Jedenfalls ist die Relevanz der Materie für das Münchner Unternehmenssteuerforum Anlass, das Bilanzsteuerrecht aus den Perspektiven der Bilanzierungspraxis, der Rechtsprechung, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft zu beleuchten.
Am Anfang der Veranstaltung standen zwei Impulsvorträge:
- Aktuelle Rechtsprechung zur bilanziellen Gewinnermittlung
- Trends im Bilanzsteuerrecht aus Sicht von Unternehmen und Beratern
Nach den einführenden Vorträgen fand eine Podiumsdiskussion statt.
Referenten/Diskussionsteilnehmer:
- Dr. Peter Brandis, Vorsitzender Richter des I. Senats des Bundesfinanzhofes, München
- Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen (LMU München)
- Prof. Dr. rer. pol. Gerhard C. Girlich (Hochschule Biberach)
- Prof. Dr. Ulrich Prinz, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, YPOG, Köln