Die E-Bilanz kommt 2012 - Praxisprobleme und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung
6. Münchner Unternehmenssteuerforum, 26.10.2011
Bereits im Jahr 2008 wurde in den §§ 5b sowie 51 Abs. 4 EStG eine Regelung geschaffen, nach der der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln ist. Durch den Wegfall der papierbasierten Verfahrensabläufe sollen bürokratische Lasten in den Unternehmen abgebaut und das Verwaltungshandeln moderner, leistungsfähiger und effizienter gestaltet werden.
Das BMF war aufgefordert, den Mindestumfang der zu übermittelnden Bilanz und GuV zu bestimmen. Der Umfang des Entwurf des entsprechenden BMF-Schreibens vom 31.08.2010 spiegelte allenfalls in seinen Anlagen (rd. 300 Seiten) die Komplexität des Vorhabens wider. Der Umfang der zu meldenden Daten geht nämlich wesentlich über die Gliederungsregelungen der §§ 266, 275 HGB hinaus. Die Taxonomie für Personengesellschaften beinhaltet ca. 1.000 Felder (ca. 550 Felder Bilanz, etwas 300 GuV, über 40 Felder Ergebnisverwendung und ca. 80 Felder Kapitalkontenentwicklung). Diese immense Gliederungstiefe, deren Legitimation durch die gesetzliche Regelung angezweifelt wird, war schon früh ein zentraler Kritikpunkt der E-Bilanz. Mit Rücksicht auf die vielfältigen ungelösten Probleme bei der Einführung verschob der Gesetzgeber die Anwendung der sog. E-Bilanz um ein Jahr auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen.
Um dennoch in der Zwischenzeit Erfahrungen zu sammeln und Anfangsschwierigkeiten abzubauen, wurde eine Pilotphase beschlossen, die im April 2011 abgeschlossen wurde. Am 4.07.2011 veröffentlichte das BMF auf seinen Internetseiten einen neuen Entwurf eines Anwendungsschreibens zu § 5b EStG, das Grundlage einer Informations- und Diskussionsveranstaltung des BMF am 16.8.2011 war. Nach erfolgter Verbandsanhörung steht nunmehr die Veröffentlichung des endgültigen BMF-Schreiben zur Einführung der E-Bilanz unmittelbar bevor.
Über die Ergebnisse der Pilotphase, die Regelungen des endgültigen BMF-Schreibens und den erforderlichen Umstellungsaufwand für die Unternehmen berichteten Sebastian Kolbe (Bayerisches Landesamt für Steuern) und Sebastian Koch (BDO) in ihren einführenden Referaten. Die von ihnen aufgeworfenen Fragen und Probleme diskutierten die Referenten danach gemeinsam mit Jörg Herrfurth (Freudenberg), Dr. Lars Meyer-Pries (DATEV) sowie Prof. Dr. Lutz Richter (Uni Trier) und den Gästen des Auditoriums.
Die Podiumsleitung übernahm Dr. Hartmut Schwab (Präsident der Steuerberaterkammer München).
Tagungsbericht
Dr. Stephan Viskorf, Dr. Maximilian Haag: Die E-Bilanz kommt 2012
(als pdf zum Lesen oder Download, in: Deutsches Steuerrecht (DStR), Beihefter zu 48/2011, 101-108)
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
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