Erbschaftsteuerreform 2016
20. Münchner Unternehmenssteuerforum, 26.10.2016
Nach langem Ringen haben sich Bundesregierung und Länder vergangene Woche auf die letzten offenen Details der Erbschaftsteuerreform verständigt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Die Änderungen sind zwar nicht so belastend für den Steuerpflichtigen, wie zum Teil befürchtet wurde. Trotzdem ergeben sich für Unternehmensnachfolgen bedeutende Änderungen. Dies gilt insbesondere für Abgrenzung von begünstigtem Vermögen und Verwaltungsvermögen, die zukünftig konsolidiert zu erfolgen hat. Profitieren kann der Steuerpflichtige ggf. von dem neuen Abschlag für Familienunternehmen und den weitergehenden Stundungs- und Reinvestitionsmöglichkeiten bei der Übertragung von Todes wegen.
Erwerber von Großvermögen müssen sich darauf einstellen weitere Prüfungen (Verschonungsbedarfsprüfung) bestehen zu müssen, um in den Genuss der Steuerfreistellung zu gelangen. Über all dem schwebt zudem schon wieder das Gespenst der Verfassungswidrigkeit, nicht zuletzt mit Rücksicht auf das geplante rückwirkende Inkrafttreten.
Diesen und anderen Aspekten widmet sich das 20. Münchner Unternehmenssteuerforum. Zu Beginn der Veranstaltung wird zunächst Herr OAR Wilfried Mannek (Finanzministerium NRW) aus Sicht der Finanzverwaltung wesentlichen Punkte der Reform darstellen und beleuchten. Anschließend wird Herr Prof. Dr. Frank Hannes (Flick Gocke Schaumburg) aus Sicht der Beraterschaft weitere Aspekte analysieren und Stellung zu den Ausführungen des ersten Referats nehmen.
Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate werden sodann unter der Leitung von Prof. Dr. Georg Crezelius (Linklaters LLP) mit den Referenten und Dr. Stephan Viskorf (P+P Pöllath + Partners) diskutiert.
Teilnehmer:
Prof. Dr. Frank Hannes (FGS)
OAR Wilfried Mannek (Finanzverwaltung NRW)
Dr. Stephan Viskorf (P+P Pöllath + Partners)
Berthold Welling (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.)
Leitung:
Prof. Dr. Georg Crezelius (Linklaters)
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
Informationen zur Mitgliedschaft im Münchner Unternehmenssteuerforum e.V. sowie den Mitgliedsantrag finden Sie hier.