Fallstricke des Gemeinnützigkeitsrechts für unternehmensverbundene Stiftungen
42. Münchner Unternehmenssteuerforum, 26. Juni 2024
Die jährlich hohe Anzahl von Neugründungen von Stiftungen zeigt deren weiterhin hohe Beliebtheit. So wurden im Jahr 2023 insgesamt 637 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutschland gegründet. Die Gesamtzahl rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts liegt mittlerweile bei über 26.000. Dabei verfolgen 90% der Stiftungen ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke. Der Erhalt der Steuerfreiheit gemeinnütziger Stiftungen ist jedoch von vielfältigen Voraussetzungen abhängig, deren Einhaltung die Behörden streng kontrollieren. Verstöße können sich nicht nur negativ auf die Reputation der Stiftung und deren unternehmerisches Umfeld auswirken; sie können auch gravierende finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Im schlimmsten Fall droht die temporäre oder sogar die permanente Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Sowohl für die Verantwortlichen der Stiftung als auch für die (steuer)rechtlichen Berater bringen gemeinnützige Stiftungen daher hohe Herausforderungen mit sich.
Diesen Herausforderungen widmete sich der Impulsvortrag von Herrn Dr. Thomas Fritz (PSP) zu den aktuellen Fallstricken des Gemeinnützigkeitsrechts. Er ging dabei u.a. auf die Angemessenheit von Vorstandsvergütungen und Versorgungsbezügen des Stifters und seiner Angehörigen ein, auf den Ausschüttungsdruck durch die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, auf die Schwierigkeiten der rechtssicheren Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sowie auf Risiken der CRS-Compliance verbundener Unternehmen durch Stiftungsarbeit.
Nach dem Einführungsreferat eröffnete Herr Dr. Andreas Richter (POELLATH) die Podiumsdiskussion mit dem Referenten und folgenden weiteren Teilnehmern:
- Frau Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger (Universität Jena)
- Herrn Dr. Ruben Martini (RiBFH)
- Herrn Dr. Arnd Weißgerber (BayStMFH).