Grenzen steuerlicher Gestaltungsfreiheit - Verhältnis des § 42 AO zu speziellen Missbrauchsvermeidungsvorschriften
12. Münchner Unternehmenssteuerforum, 23.10.2013
Das deutsche Steuerrecht verfügt neben dem allgemeinen Missbrauchstatbestand des § 42 AO über zahlreiche spezialgesetzliche Missbrauchstatbestände. Der Anwendungsbereich, die Grenzen und ggf. bestehende Lücken dieser Missbrauchsvermeidungsvorschriften wurden in letzter Zeit intensiv diskutiert insbesondere im Hinblick auf die Cum/Ex-Geschäfte, BEPS-Gestaltungen und nicht zuletzt die Cash-GmbH. Auf Grund der enormen Auswirkungen der zum Teil sehr aggressiven Steuergestaltungen auf das Steueraufkommen stellt sich auf der einen Seite die Frage, ob die deutschen Vorschriften – vor allem die Vielzahl der spezialgesetzlichen Missbrauchstatbestände – geeignet sind, um Missbrauch wirksam zu bekämpfen oder ob ein umfassender allgemeiner Missbrauchstatbestand erforderlich ist, um effektiv auf „neue“ Gestaltungen reagieren zu können. Auf der anderen Seite ist der Steuerpflichtige mit einem strafbewehrten und stetig komplexer werdenden Steuerrecht konfrontiert. Eine Ausweitung des allgemeinen Missbrauchstatbestands liefe dem Bedürfnis des Steuerpflichtigen nach Rechts- und Gestaltungssicherheit – auch abseits einer verbindlichen Auskunft – zuwider.
Das 12. Münchner Unternehmenssteuerforum widmete sich dem System und der Qualität der deutschen Missbrauchsvermeidungsvorschriften und stellte u.a. die Frage, welcher Anwendungsbereich für § 42 AO angesichts der Flut von speziellen Missbrauchsvermeidungsvorschriften noch verbleibt. Dabei hat zu Beginn Frau Prof. Dr. Johanna Hey (Universität Köln) das Verhältnis des allgemeinen zu den spezialgesetzlichen Missbrauchstatbeständen erörtert. Anschließend hat Herr Prof. Dr. Michael Schaden (Ernst & Young) einige Praxishinweise zum Umgang mit den Missbrauchstatbeständen im Rahmen der Steuergestaltung gegeben.
Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate wurden sodann unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer (BFH) mit folgenden Podiumsteilnehmern diskutiert:
- Herr Michael Beisheim (Bertelsmann SE & Co. KGaA)
- Prof. Dr. Gerhard Kraft (Universität Halle)
- Herr Bernd Metzner (BMF)
Tagungsbericht
Dr. Alexander Jehlin und Lennart Geffken: „Grenzen steuerlicher Gestaltungsfreiheit – Verhältnis des § 42 AO zu speziellen Mißbrauchsvermeidungsvorschriften“
(als pdf zum Lesen oder Download, in: Beihefter zu DStR – Deutsches Steuerrecht, 3/2014, 3-8
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
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