Grund und praktische Zweifelsfragen bei der Gewerbesteuer
25. Münchner Unternehmenssteuerforum, 20. Juni 2018
Im internationalen Umfeld (z.B. USA, Frankreich, China oder Großbritannien) zeigen sich Tendenzen, dass die Steuerbelastung für Körperschaften zukünftig sinkt. Blickt man auf Deutschland so ist derzeit im Regelfall eine Steuerbelastung von rund 30% zu verzeichnen, die sich ungefähr paritätisch aus Körperschaft- und Gewerbesteuer zusammensetzt. Dass die Gewerbesteuer fast unantastbar ist, zeigen nicht nur zähe politische Diskussionen zur Gemeindefinanzierung sondern auch die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts. Wenn Deutschland dem internationalen Trend folgen möchte bzw. muss, dann kann dies wohl nur über die politisch einfacher durchzusetzende Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes erfolgen. Damit würde die Gewerbesteuer regelmäßig zur wichtigsten Unternehmenssteuer avancieren und würde damit noch mehr in den Fokus steuerrechtlicher Diskussionen rücken.
Ihren Ursprung hat die Gewerbesteuer im sogenannten Äquivalenzprinzip. Denn die Gewerbesteuer ist als Objekt- bzw. Realsteuer geschaffen worden, um Gemeinden für die zu tragenden Lasten ihrer Gewerbebetriebe zu entschädigen. Doch damit scheint die Gewerbesteuer aktuell nicht mehr allzu viel gemein zu haben und hat sich eher in Richtung Ertragsteuer entwickelt. Dem Rechtsanwender offenbart sich dies gerade bei den gewerbesteuerlichen Kürzungen und Hinzurechnungen, die stets zu Diskussionen mit der Betriebsprüfung führen. Themen wie Entgelte für Schulden, Einstufung von Wirtschaftsgütern als Anlagevermögen oder die temporäre Überlassung von Rechten sind ebenso Diskussionspunkte wie die Kürzungen von Beteiligungserträgen im Organkreis, erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags im Konzern sowie das Schicksal von Verlustvorträgen bei Gesellschafterwechsel.
Diesen und anderen relevanten Aspekten rund um die Gewerbesteuer widmete sich das 25. Münchner Unternehmenssteuerforum. Zu Beginn der Veranstaltung hat Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen (LMU) insbesondere aus Sicht des Verfassungsrechts die aktuellen Grundfragen der Gewerbesteuer dargelegt. Anschließend nahm Prof. Dr. Ingo Stangl (FGS) zu praktischen Zweifelsfragen der Gewerbesteuer aus Beratersicht Stellung.
Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate wurden sodann unter der Leitung von Prof. Dr. Georg Crezelius (Linklaters) mit den Referenten sowie Dr. Markus Märtens (BFH) und Dr. Rolf Möhlenbrock (BMF) sowie Dr. Wolfgang Salzberger (Linde AG) erörtert.
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
Informationen zur Mitgliedschaft im Münchner Unternehmenssteuerforum e.V. sowie den Mitgliedsantrag finden Sie hier.