Holdingstandort Deutschland - ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Probleme
24. Münchner Unternehmenssteuerforum, 24.01.2018
Der Wettbewerb um die Ansiedlung von Holdinggesellschaften ist international hart umkämpft. Die Auswahl des besten Holdingstandorts ist von verschiedenen Parametern abhängig. Zu diesen zählen die Voraussetzungen und der Umfang von Steuerfreistellungen für Dividenden und Veräußerungsgewinne, Möglichkeiten der Gruppenbesteuerung und Verlustverrechnung, die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen sowie nicht zuletzt der allgemeine Steuersatz. Die Position Deutschlands im Wettbewerb der Holdingsysteme war vor zehn Jahren noch ausgezeichnet; in wichtigen Einzelfragen (Verzicht auf Beteiligungsquote und Beteiligungsdauer) nahm man eine Spitzenposition ein. Die Defizite, insbesondere hinsichtlich der Teilwertabschreibung, den Verlusten aus Veräußerungen, sowie der grenzüberschreitenden Organschaft fielen ebenso wie die 5%ige Hinzurechnung nicht abziehbarer Betriebsausgaben auf Dividenden und Veräußerungsgewinne nicht so stark ins Gewicht.
Zuletzt hat jedoch die Attraktivität des Holdingstandorts Deutschland durch verschiedene Maßnahmen des Steuergesetzgebers, ungelöste Rechtsunsicherheiten aber auch durch Auswirkungen der europäischen Rechtsprechung gelitten. Nicht zuletzt sorgten die Einführung der Zinsschranke im Rahmen der konzerninternen Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 4h EStG), die Änderungen in der Verlustverrechnung (§ 8c KStG) sowie die Abschaffung der weitgehenden Steuerbefreiungen von Streubesitzdividenden (§ 8b Abs. 4 KStG) für ein ertragsteuerlich raueres Holding-Klima. Ungelöst sind auch weiterhin viele Fragen der Hinzurechnungsbesteuerung. Im Rahmen der Umsatzsteuer bestehen vor allem Rechtsunsicherheiten betreffend die Vorsteuerabzugsberechtigung der sogenannten Führungsholding sowie bezüglich des Automatismus einer umsatzsteuerlichen Organschaft und der daraus erwachsenden Haftung. Auch die jüngste Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft u.a. bei mittelbaren Beteiligungen oder verschiedenen Treuhandverhältnissen wirft weitergehende Praxisfragen auf.
Diesen und anderen praktisch relevanten Aspekten rund um die ertrag- und umsatzsteuerlichen Probleme des Holdingstandorts Deutschland widmete sich das 24. Münchner Unternehmenssteuerforum. Zu Beginn der Veranstaltung hat Prof. Dr. Bernd Heuermann (BFH) aus Sicht der Rechtsprechung die aktuellen umsatzsteuerlichen Herausforderungen dargelegt. Anschließend stellte Prof. Dr. Roland Ismer (Universität Erlangen-Nürnberg) die aktuellen Urteile des BFH zur ertragsteuerlichen Organschaft vor.
Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate sowie weitere ertrag- und umsatzsteuerliche Fragestellungen der deutschen Holding wurden sodann unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Prinz (WTS) mit den Referenten sowie Dr. Peter Brandis (BFH) und Prof. Dr. Thomas Küffner (KMLZ) erörtert.
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
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