Meldepflichten im Steuerrecht (insbesondere bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen)
26. Münchner Unternehmenssteuerforum, 24. Oktober 2018
Die Europäische Kommission legte im Juni 2017 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU vor, der einen verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle („DAC VI“) regeln soll. Die Vorlage sieht insbesondere Meldepflichten für bestimmte, grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle vor. Dabei sollen regelmäßig die Angehörigen der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe als sogenannte „Intermediäre“ verpflichtet werden, Informationen über offenzulegende Modelle an die zuständigen Steuerbehörden zu melden. Am 25.05.2018 hat der ECOFIN-Rat sich auf einen Richtlinienvorschlag geeinigt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 31.12.2019 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die neue Meldepflichten gelten ab dem 01.07.2020.
Bisher liegt noch kein abschließender deutscher Gesetzesentwurf vor. Dies liegt wahrscheinlich unter anderem auch an der nur schwer abzugrenzenden Schnittstelle zwischen sachlichem und zeitlichem Meldegrund. Was genau ist ein meldepflichtiges „Modell“ und ab welcher zeitlichen Phase im Beratungsprozess gilt die Meldepflicht? Wer muss melden, wenn Steuerstrukturen z.B. von mehreren, voneinander unabhängigen Beratern erstellt werden? Muss die Meldepflicht z.B. aufgrund des Europarechts auch für rein nationale Steuergestaltungen gelten?
Diesen und anderen praktisch relevanten Fragen rund um das Thema der Meldepflichten bei Steuermodellen widmete sich das 26. Münchner Unternehmenssteuerforum. Zu Beginn der Veranstaltung haben Dr. Hartmut Schwab (Steuerberaterkammer München) und Dr. Axel von Bredow (Peters, Schönberger & Partner) eine Einführung in die zu erwartenden Regelungen gegeben und die derzeit wichtigsten Fragestellungen und Herausforderungen für die Praxis herausgearbeitet.
Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate wurden sodann unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön (Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen) mit den Referenten sowie Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad (Universität Tübingen), LMR Norbert Rossmeisl (Bayerisches Staatsministerium d. Finanzen) und Professor. Dr. Christian Kaeser (SIEMENS) diskutiert.
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
Informationen zur Mitgliedschaft im Münchner Unternehmenssteuerforum e.V. sowie den Mitgliedsantrag finden Sie hier.