Offene Streitpunkte des § 8b KStG
9. Münchner Unternehmenssteuerforum, 24.10.2012
Mit den Regelungen zur Besteuerung von Dividenden und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zählt § 8b KStG zu den Kernvorschriften des Unternehmenssteuerrechts. Seit Inkrafttreten der Regelung zum 1.1.2001 warf sie vielfältige Streitfragen auf, die zum Teil durch gesetzgeberische Aktivitäten (vgl. u.a. § 8b Abs. 5 sowie Abs. 3 Satz 3 KStG) gelöst wurden. Andere Streitpunkte sind nach wie vor offen. Hierzu zählen u.a. die
- Anwendbarkeit des § 8b KStG bei Einlagenrückgewähr, die die Buchwerte der empfangenden Gesellschaft übersteigt;
- Reduzierung der 5%-Besteuerung auf ausländische Dividenden mit Rücksicht auf Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen;
- Anwendbarkeit des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG im Rahmen von Mitarbeiterincentiveprogrammen;
- Abziehbarkeit von fehlgeschlagenen Aufwendungen zum Erwerb von Kapitalgesellschaften (z.B. Beratungskosten).
Das 9. Münchner Unternehmenssteuerforum widmete sich diesen und anderen Streitfragen und stellte die möglichen Änderungen des § 8b KStG durch das JStG 2013 dar. Dabei hat zunächst Herr Dr. Ingo Stangl (FGS) die verschiedenen offenen Streitpunkte des § 8b KStG skizziert. Anschließend ist Herr Prof. Dr. Marc Desens (Universität Leipzig) auf die geplanten Änderungen durch das JStG 2013 eingegangen. In seinem Referat hat er die mögliche Abschaffung der Steuerfreiheit bei Streubesitzdividenden und hybriden Finanzierungsformen insbesondere aus einem steuersystematischen Blickwinkel analysiert. Zudem behandelte er die Frage, ob die möglichen Erleichterungen im Rahmen des § 8 Abs. 7 KStG nunmehr Rechtssicherheit bringen, insbesondere auch für den Bereich der Vermögensverwaltung.
Nach den Einführungsreferaten wurden die Thesen der Referenten mit den Podiumsteilnehmern diskutiert:
- Für die Rechtsprechung: Herr Prof. Dr. Dietmar Gosch (Richter am BFH, Vorsitzender des I. Senats)
- Für die Finanzverwaltung: Frau Alexandra Pung (Oberfinanzdirektion Koblenz)
- Für die Unternehmen: Herr Holger Engelke (Head of Central Division Group Taxation der Münchner Rück AG)
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
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