Risikoorientierung in Veranlagung und Außenprüfung
23. Münchner Unternehmenssteuerforum, 18.10.2017
Bereits seit vielen Jahren schreitet die Digitalisierung auch im Besteuerungssystem voran. Nicht erst seit dem am 1.1.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ wird das Einreichen analog bearbeiteter Steuerunterlagen immer mehr zur Randerscheinung. Denn Unternehmen müssen schon längst Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteuerunterlagen, Steuererklärungen oder Bilanzen elektronisch an das Finanzamt versenden. Nicht ganz richtig liegt, wer davon ausgeht, dass das direkte Übertragen der Daten des Steuerpflichtigen in die elektronischen Vorlagen der Finanzverwaltung lediglich den Schreibaufwand im Finanzamt reduziert oder nur den Übertrag in das dortige Computerprogramm erleichtert. Die Systematisierung und Standardisierung der Datensätze trägt auch immer mehr dafür Sorge, dass das Finanzamt eingereichte Daten sehr viel schneller verarbeitet und analysiert. Die Bundesregierung spricht von einem gewünschten „gesetzlich geregelten Leitbild der Steuerfestsetzung einer ausschließlich automationsgestützten Bearbeitung mit einem ausschließlich automationsgestützt erlassenen oder korrigierten Steuerbescheid als Ergebnis“ (BT.Drs. 631/15).
Mit der beschlossenen Einführung eines bundeseinheitlichen Risikomanagementsystems (RMS) sollen mit Hilfe von bestimmten Algorithmen Unternehmen ausgewählt werden, bei denen von einem hohen steuerlichen Risiko ausgegangen werden kann. Wen wird der Algorithmus für eine automatische und erklärungsgemäße Veranlagung auswählen und wen für eine (zeitnahe) Betriebsprüfung vorsehen? Ist es zukünftig ausschließlich die IT, die solche Entscheidungen vorbereitet oder vielleicht sogar trifft? Welche Parameter verstecken sich hinter dem Algorithmus der Finanzverwaltung?
Diesen und anderen praktisch relevanten Fragen rund um das Thema der Risikoorientierung in Veranlagung und Außenprüfung widmet sich das 23. Münchner Unternehmenssteuerforum. Zu Beginn der Veranstaltung wird der Vizepräsident des bei der Entwicklung des RMS federführenden Landesamt für Steuern Herr Dr. Christoph Habammer (BayLfSt) aus Sicht der Finanzverwaltung in die grundlegenden Gesichtspunkte und technischen Überlegungen einführen. Anschließend wird Prof. Dr. Gregor Kirchhof (Universität Augsburg) zu den (verfassungs-)rechtlichen Fragen rund um den Einsatz eines automatisierten und risikoorientierten Besteuerungsverfahrens Stellung nehmen.
Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate werden sodann unter der Leitung von Dr. Hartmut Schwab (Steuerberaterkammer München) mit den Referenten sowie Lothar Härteis (WTS) diskutiert.
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
Informationen zur Mitgliedschaft im Münchner Unternehmenssteuerforum e.V. sowie den Mitgliedsantrag finden Sie hier.