Aktuelle Steuerliche Aspekte der Unternehmenssanierung - Umsatzsteuer in der Insolvenz / Debt-Equity-Swap
8. Münchner Unternehmenssteuerforum, 27.06.2012
Steuerliche Aspekte der Unternehmenssanierung und des Insolvenzverfahrens haben in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Nicht erst seit der Einführung des § 8c KStG mit der Unternehmenssteuerreform 2008 werden die steuerlichen Auswirkungen eines Debt-Equity-Swap, der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital, kontrovers diskutiert.
Neben dem Wegfall etwaiger steuerliche Verlustvorträge stand dabei vor allem die Frage der Ertragsteuerneutralität des Debt-Equity-Swap im Vordergrund. Neue Brisanz erhält diese Diskussion nunmehr mit der Einführung des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmenssanierung (ESUG), das in wesentlichen Teilen zum 1.3.2012 in Kraft getreten ist und das erstmalig unter gewissen Voraussetzungen eine Pflicht zur Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital vorsieht. Für zusätzlichen Zündstoff hat der Gesetzgeber durch Schaffung des § 7 Abs. 8 ErbStG gesorgt, der dem Wortlaut nach mittels einer Fiktion Sanierungsmaßnahmen bei Kapitalgesellschaften als Schenkung an die Gesellschafter qualifiziert. Hoffnungen, die Finanzverwaltung könnte fremdübliche Fallkonstellationen der Sanierung ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausklammern, sind mit dem am 14.3.2012 veröffentlichen Erlass der Finanzverwaltung enttäuscht worden. Zu diesen steuerlichen Aspekten des Debt-Equity-Swap hat Herr Dr. Christian Sistermann (Freshfields) in seinem einleitenden Referat einige Praxisprobleme und -lösungsansätze vorgetragen.
Neben dem Debt-Equity-Swap hat sich die Veranstaltung mit dem Thema Umsatzsteuer in der Insolvenz beschäftigt. Schwerpunkt war dabei die Rechtsprechung des BFH zur Qualifikation von Umsatzsteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten und die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf die Praxis von Insolvenzverwaltern. Nach Auffassung des BFH begründet ein vom Insolvenzverwalter vereinnahmtes Entgelt für eine vom Unternehmer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, die vorrangig vor allen übrigen Gläubigern zu befriedigen ist. Letztlich führt diese Rechtsprechung in vielen Fällen zu einer deutlichen Reduzierung der Insolvenzmasse gegenüber der bisherigen Rechtslage. Mit Erlass vom 9.12.2011 hat sich die Finanzverwaltung der Rechtsprechung des BFH angeschlossen. Die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung sind demnach auf alle Insolvenzverfahren anzuwenden, die nach dem 31.12.2011 eröffnet werden. Herr Dr. Christoph Wäger (Richter am Bundesfinanzhof) hat dazu die Rechtsprechung des BFH erläutert.
Im Anschluss daran haben die Referenten die angesprochenen Problembereiche mit Herrn Dr. Thomas Eisgruber (Bay. Staatsministerium der Finanzen), Herrn Dr. Günter Kahlert (White & Case) sowie dem Insolvenzverwalter Herrn Dr. Michael Jaffé (Kanzlei Jaffé) unter Leitung von Herrn Dr. Thomas Töben (P+P Pöllath + Partners) diskutiert.
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
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