Steuerliche Herausforderungen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung
45. Münchner Unternehmenssteuerforum, 25. Juni 2025
Die Finanzierung von Kapitalgesellschaften durch ihre Gesellschafter – sei es durch Darlehen oder sonstige Finanzierungsinstrumente – stellt ein zentrales Instrument zur Liquiditätsbeschaffung dar, insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Umgekehrt ist gerade bei kleineren Gesellschaften auch die Darlehensgewährung an Gesellschafter durch ihre Gesellschaften ein gängiges Thema in steuerlichen Außenprüfungen. In steuerlicher Hinsicht stellen beide Arten der Fremdfinanzierung ein sensibles Gestaltungsfeld dar, aus ganz unterschiedlichen Gründen.
Für die Kapitalgesellschaft als Empfänger eines Darlehens des Gesellschafters steht die Abzugsfähigkeit der Zinsen im Vordergrund. Zu beachten sind dabei insbesondere die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Zinsschranke (z.B. BMF v. 24.3.2025, BStBl. I 2025, 683), den Verwaltungsgrundsätzen für Verrechnungspreise (2024) sowie bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsaufwendungen (§ 8 Nr. 1 GewStG).
Für den Gesellschafter als Darlehensnehmer ist die Fremdüblichkeit der Darlehenskonditionen das bestimmende Thema. Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsmodalitäten, Sicherheiten und Vertragsgestaltung müssen einem Drittvergleich standhalten und die tatsächliche Durchführung den vertraglichen Regelungen entsprechen, um eine steuerliche Anerkennung zu erreichen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung und Beratung kann häufig eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht sicher ausgeschlossen werden. Nicht selten sorgt auch das sich schnell ändernde Finanzmarkumfeld für weitere Herausforderungen.
Diesen und anderen Problembereichen widmete sich das 45. Münchner Unternehmenssteuerforum und versuchte, durch die Verbindung von Experten aus Beraterschaft, Wissenschaft, Rechtsprechung und Verwaltung Antworten auf einige der drängendsten Praxisprobleme zu finden. Dabei führte zunächst Frau Magdalena Pichler (Grant Thornton) allgemein in die Thematik ein und arbeitete praxisübliche Problembereiche heraus. Anschließend ging Herr Professor Dr. Ingo Stangl (Flick Gocke Schaumburg) auf aktuelle (europarechtliche) Entwicklungen bei der Zinsschranke, der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung oder dem Außensteuergesetz bzw. den Verrechnungspreisgrundsätzen ein.
Die Thesen und Fragestellungen der Einführungsreferate wurden sodann unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen (LMU München) mit den Referenten und folgenden Podiumsteilnehmern diskutiert:
- Herr Franz Hruschka (Finanzamt München)
- Herr Professor Dr. Dietmar Gosch (ehem. Vorsitzender Richter I. Senat des BFH / WTS).