Umstrukturierung von Personengesellschaften unter besonderer Berücksichtigung von § 6 Abs. 3 EStG
31. Münchner Unternehmenssteuerforum, 28.10.2020
Die Umstrukturierung von Personengesellschaften zählt sicherlich zu den Königsdisziplinen des Steuerrechts. Dies gilt nicht zuletzt mit Rücksicht auf die vielfältigen Stolperfallen, die bereits die Besteuerung von Personengesellschaften im Allgemeinen bereithält (Sonderbetriebsvermögen, Mitunternehmerstellung, uvm). Eine zentrale Vorschrift ist der § 6 Abs. 3 EStG, der die Möglichkeit einer Buchwertfortführung und damit steuerneutralen Umstrukturierung eröffnet. Die Vorschrift ist insbesondere auch für sämtliche unentgeltlichen Unternehmensnachfolgen sowohl als Schenkung unter Lebenden als auch von Todes wegen entscheidend, da sie ausstrahlt auf die Betriebsvermögensbegünstigung der §§ 13a, 13b ErbStG. Die Voraussetzungen waren zum Teil seit Jahren umstritten. Die Gestaltungsberatung wünschte sich Planungssicherheit vor allem bei der Übertragung von Teil-(Mitunternehmeranteilen), bei der vorherigen Ausgliederungen von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens sowie bei Nießbrauchsgestaltungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Mit BMF-Schreiben vom 20. November 2019 hat die Finanzverwaltung zu einigen Streitfragen Stellung genommen und dabei die Rechtsprechung des BFH konsequent umgesetzt. Das 31. Münchner Unternehmenssteuerforum ging der Frage nach, welche Streitpunkte durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung tatsächlich entschieden wurden und in welchen Bereichen der Berater nach wie vor aufpassen muss.
Zu diesem Zweck stellte Herr Michael Wendt (Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof) in seinem Impulsreferat zunächst die Grundzüge des § 6 Abs. 3 EStG und Standardprobleme dar, während Herr Dr. Carl Friedrich Vees ( Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg) in seinem Referat die Position der Finanzverwaltung erläuterte und dabei auch auf einige Sonderfälle einging. Die beiden Einführungsreferate wurden sodann unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Georg Crezelius (Linklaters LLP) mit den Referenten sowie Herrn Thomas Dierichs (Leiter der Konzernsteuerabteilung der Diehl Stiftung) und Herrn Dr. Dirk Pohl (McDermott Will & Emery LLP) diskutiert.
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
Informationen zur Mitgliedschaft im Münchner Unternehmenssteuerforum e.V. sowie den Mitgliedsantrag finden Sie hier.