Umwandlungssteuerrecht: aktuelle Rechtsprechung / Umwandlungssteuererlass
Das Umwandlungssteuerrecht gehört zu den anspruchsvollsten und dynamischsten Bereichen des Steuerrechts. Es ist ein interdisziplinäres Feld, das nicht nur ertragsteuerliche Aspekte, sondern auch Verkehrsteuern (z. B. Grunderwerbsteuer) sowie abgabenrechtliche Fragestellungen berücksichtigt. Die rechtliche Bewertung hängt zudem oft von komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten ab. Die Vielzahl von verbindlichen Auskunftsersuchen zeigt, wie häufig Unternehmen und Berater in diesem Bereich mit Unsicherheiten konfrontiert sind.
Der ganz aktuell am 2. Januar 2025 veröffentlichte neue Umwandlungssteuererlass (IV C 2 – S-1978 / 00035 / 020 / 040) versucht mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu bringen. Der Erlass berücksichtigt neue gesetzliche Entwicklungen wie das Jahressteuergesetz 2024 und das Wachstumschancengesetz, ebenso wie aktuelle Entscheidungen des BFH. Die wichtigsten Änderungen ergeben sich dabei etwa zur Verlustverrechnung, zur Verstrickung sowie zur Vergleichbarkeit ausländischer Umwandlungen. Der Erlass klärt zudem Fragen zu Buchwertfortführungen, Teilbetriebsübertragungen und zur Besteuerung bei Organschaften. Gleichzeitig wirft der Erlass aber auch neue Interpretationsfragen auf und bietet keine Lösungen für viele altbekannte Probleme an.
- Sind die Anforderungen an die Vergleichbarkeit ausländischer Umwandlungsvorgänge tatsächlich erfüllbar?
- Wird weiterhin an der Gesamtplanrechtsprechung festgehalten?
- Wie werden Wertverschiebungen auf Gesellschafterebene bei Verschmelzung und Spaltung behandelt?
- Gilt weiterhin das strenge Ausschließlichkeitsgebot beim Teilbetrieb?
- Ist Verlass auf die weiterhin enthaltenen Billigkeitsmaßnahmen?
Diesen und anderen Fragestellungen widmete sich das 44. Münchner Unternehmenssteuerforum und versuchte, durch die Verbindung von Experten aus Beraterschaft, Wirtschaft, Rechtsprechung und Verwaltung Antworten auf einige der drängendsten Praxisprobleme zu finden. Dabei griff zunächst Herr Andreas Schaflitzl (Linklaters) aus Sicht der Beraterschaft einige Themen aus der aktuellen Rechtsprechung und dem neuen Umwandlungssteuererlass auf, die in der Praxis besonders beratungsrelevant und -intensiv sind.
Die Thesen und Fragestellungen des Einführungsreferats wurden sodann unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Marc Desens (Universität Leipzig) mit den folgenden Podiums-teilnehmern diskutiert:
- Frau Maria Anna Bichler (Bayerisches StMFH),
- Frau Nadin Beatrix Fink (Head of Group Tax Siemens Energy) sowie
- Herr Dr. Christian Graw (Richter am Bundesfinanzhof).