Vermögensverwaltende Personengesellschaften in Rechtsprechung und Praxis
43. Münchner Unternehmenssteuerforum, 27. November 2024
Nach jüngeren Schätzungen sind rund 80% der in Deutschland registrierten Gesellschaften eine Personengesellschaft. Diese Besonderheit Deutschlands im internationalen Vergleich resultiert aus den hierzulande vor Jahrhunderten bereits existenten Vorläufern der uns heute bekannten Rechtsform mit ihrem (gegenüber Kapitalgesellschaften) weiter gehenden Haftungsansatz, der stets als vertrauens- und daher geschäftsfördernd wahrgenommen wurde.
Die Besteuerung dieser traditionsreichen Gesellschaftsform gehört im deutschen Steuerrecht zu den schwierigsten Gebieten. Diese Aussage gilt auch für die vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Zwar kann man hier von den komplizierten Konstellationen des Gewerbesteuerrechts absehen. Doch hier tummelt sich eine ähnliche Vielzahl an Herausforderungen bei Ein- und Austritt sowie bei Übertragungen von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Diese betrifft insbesondere die steuerliche Transparenz der vermögensverwaltenden Personengesellschaften und die unmittelbare oder mittelbare Zuordnung der von ihr gehaltenen Vermögensgegenstände und Schulden.
Seit den 1970er Jahren judiziert die Rechtsprechung uneinheitlich; mal zugunsten einer vollumfänglichen Transparenz mal dagegen. Aus diesem Grund gab der Impulsvortrag von Frau Dr. Michaela Engel (NOERR) einen historischen Überblick über die Leitlinien der Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Anschließend zeigte Frau Dr. Katrin Dorn (Möhrle Happ Luther) aktuelle Problemstellung bei der Übertragung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften sowohl bei entgeltlichen als auch bei unentgeltlichen Sachverhalten auf.
Podium:
Referenten sowie
- Herr Dr. Stephan Viskorf (POELLATH)
- Herrn Prof. Dr. Marcel Krumm (Uni Münster)
- Herrn Dr. Nils Trossen (BFH)