Verrechnungspreisabreden und ihre umsatzsteuerrechtlichen Folgen im Fokus des EuGH – Fallgruppen und Lösungen
48. Münchner Unternehmenssteuerforum, 24. Juni 2026
Verrechnungspreise zählen seit Jahren zu den zentralen Themen des internationalen Steuerrechts. Während ihr Schwerpunkt traditionell im Ertragsteuerrecht liegt, rücken zunehmend auch die umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen konzerninterner Leistungsbeziehungen in den Fokus. Insbesondere die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wirft wichtige Fragen dazu auf, unter welchen Voraussetzungen Verrechnungspreisabreden oder deren Korrekturen umsatzsteuerlich relevant werden, wie Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen zu beurteilen sind und welche Folgen sich daraus für die Bemessungsgrundlage ergeben können. Diese zunehmende Verzahnung von Ertragsteuer- und Umsatzsteuerrecht stellt Unternehmen und Berater damit vor weitere erhebliche Herausforderungen, gerade wenn Verrechnungspreisregelungen, die ertragsteuerlich etabliert und dokumentiert sind, unerwartete umsatzsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Den Auftakt der Veranstaltung bildeten traditionell zwei Einführungsreferate: Herr Andreas Treiber (Richter am Bundesfinanzhof) und Herr Prof. Dr. David Hummel (Universität Erlangen-Nürnberg, zuvor u.a. Referent am EuGH) gaben in ihren Vorträgen einen Überblick zu den wichtigsten Judikaten, deren Gemeinsamkeiten und Besonderheiten in Fallgruppen herausarbeiten und Lösungsmöglichkeiten für die Praxis aufzeigten.
Anschließend diskutierten die Referenten ihre Thesen gemeinsam mit Frau Michaela Reddig (Bayerisches Landesamt für Steuern) und Herrn Siegfried Kwanka (BMW) unter der Leitung von Herrn Professor Dr. Thomas Küffner (KMLZ).
