Verständigungsverfahren im Steuerrecht
18. Münchner Unternehmenssteuerforum, 28.10.2015
Die Besteuerung ein und desselben Sachverhalts durch zwei unterschiedliche Länder ist im Zeitalter der Globalisierung an der Tagesordnung. Grund für die Doppelbesteuerung sind zumeist Qualifikationskonflikte sowie die inkonsistente Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Abhilfe leisten sollen Verständigungsverfahren zwischen den beteiligten Ländern.
Rechtsgrundlage für diese Verständigungsverfahren sind in der Regel Doppelbesteuerungsabkommen. Doch nicht nur die bilateralen Abkommen sehen Verständigungsverfahren als Instrument zur Lösung drohender oder bereits bestehender Besteuerungsprobleme. Auch die EU-Schiedskonvention sieht sie als Möglichkeit vor, Konflikte bei Fragen der Gewinnabgrenzung zwischen Unternehmen und Betriebsstätten zu lösen.
Laut Statistik der OECD wächst die Bedeutung von Verständigungsverfahren stetig; allerdings auch die an den Verfahren geäußerte Kritik. Die zunehmende Anzahl an Verfahren führte bereits in der Vergangenheit dazu, dass die Verfahrensdauer erheblich anstieg. Daneben wird die Intransparenz kritisiert, die darauf zurückzuführen ist, dass der Steuerpflichtige kein Verfahrensbeteiligter im engeren Sinne ist. Zudem enthalten die meisten Doppelbesteuerungsabkommen weder einen Anspruch auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens noch einen Anspruch auf Einigung der Beteiligten und Abhilfe der Doppelbesteuerung.
Diesen und anderen Aspekten des Verständigungsverfahrens widmete sich das 18. Münchner Unternehmenssteuerforum. Dabei wurden zunächst von Herr Prof. Klaus-Dieter Drüen (Universität München) aus Sicht der Wissenschaft u.a. die Stärken und Schwächen dieses Instruments beleuchtet. Anschließend befasste sich Herr Dr. Christian Kaeser (Siemens) aus Sicht der Unternehmen mit den in der Praxis bestehenden Hauptproblemen.
Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate wurden sodann unter Leitung von Prof. Dr. Moris Lehner (Universität München) mit den Referenten und folgenden Podiumsteilnehmern diskutiert:
Herr Dr. Axel Bödefeld (Oppenhoff & Partner)
Herr Karsten Flüchter (Bundeszentralamt für Steuern)
Vortragsunterlagen
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die Vortragsunterlagen der Referenten auf Nachfrage unter info@muenchner-ustf.de zur Verfügung.
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